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Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lietzen

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lietzen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lietzen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lietzen hat in ihrer Sitzung am 21.01.2025 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lietzen in der Fassung vom 03.01.2025, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Darstellungen, Begründung sowie Umweltbericht, beschlossen (Beschluss-Nr.: 51-2025). Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte im Parallelverfahren in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Energiepark Komturei Lietzen“.

 

Mit Bescheid vom 04.04.2025 / AZ 63.30/00764-25 hat die Höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Märkisch-Oderland, Bauordnungsamt, Klosterstraße 14, 15344 Straußberg) die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lietzen genehmigt.

 

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) werden von zwei derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Teilbereiche, westlich der Ortslage Lietzen Nord (Teilbereich 2 – West) und östlich der Ortslage Lietzen (Teilbereich 1 – Ost) 177 ha als Sondergebietsflächen „Photovoltaikanlage - Solarpark“ und 8 ha als Grünfläche dargestellt.

 

Anm:

Die Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lietzen erfolgte im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land 

vom 30.04.2025 (Nr. 11)