Ausschreibung zur Verpachtung eines Gastronomieobjektes im OT Altfriedland
Die Gemeinde Neuhardenberg beabsichtigt, den Betrieb des Gastronomieobjektes „Klosterschänke“ ab dem 01.03.2026 an einen engagierten Pächter neu zu vergeben.
Allgemeines
Das malerische Dorf Altfriedland, als Ortsteil der Gemeinde Neuhardenberg, liegt am Rande des Oderbruchs auf einer schmalen Landzunge zwischen dem Klostersee und dem Kietzer See. In dem Ort leben ca. 200 Einwohner. Der Ort ist für sein ehemaliges Nonnenkloster, eine Kirche und seinen alten Baumbestand bekannt.
Lage des Objektes
Das Pachtobjekt ist Teil der Klosteranlage in Altfriedland, mitten im Ortskern. Die Klosterruine, die Kirche und der Klostersee sind einer der touristischen Schwerpunkte der Region und bieten ein breit gefächertes Angebot für seine Besucher. Der Klostersee ist in der warmen Jahreszeit Anziehungspunkt für zahlreiche Badegäste.
Gebäude
Die Klosterschänke ist ein eigenständiges Gebäude, welches im hintersten Teil des Areals liegt. Es verfügt über eine Fläche für Außensitzplätze direkt auf der Sonnenseite. Es existiert ein Gastraum und eine Galerieebene, ein Lager, Küche, Personalraum und Außentoiletten, welche an der Außenseite der Klosterruine zu finden sind.
Parkplätze
Dem Pachtobjekt sind keine eigenen Parkplätze zugeordnet. Das Areal bietet jedoch genügend Parkkapazität. Am Ortseingang ist ein öffentlicher Parkplatz vorhanden, sodass die Klosterschänke fußläufig in ein paar Minuten zu erreichen ist. Dieser kann problemlos angefahren werden, insbesondere dann, wenn das Areal durch Veranstaltungen nicht zur Verfügung steht.
Gastronomische Situation
Außer der Klosterschänke existiert keine weitere Gaststätte im Ort. Für den touristischen Standort Klosterschänke ist das Pachtobjekt daher ohne Konkurrenz. Die Lage des Objekts direkt an der Klosterruine ermöglicht dem Pächter auch die Teilnahme an Veranstaltungen, die in der Klosterruine oder in der Kirche stattfinden. Der Pächter hätte die Möglichkeit, für diese Veranstaltungen auch die Bewirtung/ das Catering zu übernehmen.
2. Verpachtungsangebot
2.1. Pachtobjekt
Pachtgegenstand ist die gesamte Klosterschänke mit einer Gesamtraumfläche von ca. 129 m². Der Gastraum ist für ca. 40 Personen ausgelegt, verteilt auf Erdgeschoss und Galerieebene mit herrlichem Seeblick. Als Funktionsräume stehen Küche, Personal-WC und ein Lager zur Verfügung. Ebenso gehören die Außen-WC-Anlage am Giebel der Klosterruine für die Gäste der Klosterschänke und der Badegäste dazu. Bei schönem Wetter kann auf der Terrasse mit weiteren 30 Außensitzplätzen bedient werden.
2.2. Ausstattung
Die Küche ist grundausgestattet mit einem Gasherd, einer Fettauffangwanne, Dunstabzugshaube, Handwasch-Ausgusskombination, einem Spültisch mit 2 Becken, einem Umluft-Gewerbekühlschrank sowie einem Tresen mit einer Getränkekühlanlage.
Tische und Stühle gehören zum Inventar dazu.
3. Pachtbedingungen
3.1. Pachtzeitraum
Der Pachtvertrag soll für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre abgeschlossen werden. Eine Unterverpachtung ist nicht zulässig.
3.2. Pachtzins
Der Pachtzins beträgt monatlich 600,00 €.
3.3. Pachtkaution
Es ist eine Kaution in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen.
3.4. Betriebskosten
Folgende Betriebskosten hat der Pächter selbst zu veranlassen:
Strom, Inhaltsversicherung, Gas
Wasser wird nach Verbrauch abgerechnet. Alle anderen Betriebskosten werden über die jährliche Betriebskostenabrechnung dem Pächter in Rechnung gestellt.
Die anteiligen Kosten für die Reinigung der Außen-WC´s hat der Pächter zu tragen.
4. Anforderungen an den Pächter
4.1. Betrieb
Die Gastronomie soll durch einen qualifizierten Betreiber auf dessen eigenes Risiko geführt werden. Daneben kann er sich um gastronomische Leistungen bei Veranstaltungen bemühen, die in der Klosterruine oder der Kirche ausgerichtet werden.
Erwartet wird eine attraktive Gastronomie regionaler und saisonaler Prägung. Eine Ausweitung auf ein Frühstücksangebot ist freigestellt. Das Lokal sollte mindestens zwischen März und Dezember und an mindesten 5 Tagen der Woche von 12 bis 20 Uhr täglich geöffnet sein und Mittags- und Abendtisch anbieten. In der Hauptsaison von Juni bis August sollte das Lokal 6 Tage die Woche von 12 bis 21 Uhr geöffnet haben. Die Schließtage dürfen nicht auf die Wochenenden gelegt werden. Wenn eine Umgestaltung des Außenbereichs geplant ist, sollte diese bereits im Konzept skizziert werden. Innovative Ideen, moderne Lösungen im Betreiberkonzept und ein touristischer Zusatznutzen durch eine Erweiterung des Angebots sind wünschenswert.
4.2. Person
Gesucht wird ein Pächter/ eine Pächterin, der/ die über entsprechende Qualifikation und Erfahrung zur Führung eines Restaurants/ Betriebs verfügt. Die Interessenten müssen ferner nachweisen, dass sie das Pachtobjekt vor Abgabe eines Angebots besichtigt und sich über die örtlichen Verhältnisse informiert haben.
Ferner sollte der Pächter/ die Pächterin Interesse zur Einbringung und Beteiligung am Dorfleben zeigen.
4.3. Bewerbungsunterlagen
Mit der Bewerbung sind vorzulegen:
A Nutzungs- und Betreiberkonzept mit Angaben zur
Rechtsform
Typus der Gastronomie
Speise- und Getränkekartenentwurf
Vorstellung hinsichtlich Gestaltung, Ausstattung, Personal und Betriebszeiten
B Persönliche Angaben
Name, Alter, Nationalität
Adresse, Telefon, E-Mail
Ausbildung – Werdegang – Erfahrung
Zeugnisse/ Qualifikationsnachweise
Führungszeugnis
Geeigneter Nachweis der für den Betrieb des Objekts notwendigen Geldmittel
4.4. Ansprechpartner
Für Rückfragen zur Bewerbung bzw. zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an:
Amt Seelow-Land
Frau Sophie Müller
Tel. 03346-804947
Die Bewerbung ist bis zum 30.01.2026 einzureichen unter:
Amt Seelow-Land
Gemeinde Neuhardenberg
Bewerbung Klosterschänke
Küstriner Straße 67
15306 Seelow





