Neuhardenberg Schloss | zur StartseiteSchweizerhaus Falkenhagen | zur StartseiteNeuhardenberg Grundschule | zur StartseiteSchloss Wulkow | zur StartseiteBlick von oben | zur StartseiteKomurei Lietzen | zur Startseite
 

Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2025

Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2025 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2025

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert:

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.


Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

-   den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
-   den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
-   die Nutzungsänderung von Wohnraum


an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

E-Mail: 

Den Erhebungsbogen ist auch unter: 

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

online abrufbar.

 

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 

Anstalt des öffentlichen Rechts 

statistik-berlin-brandenburg.de

Steinstraße 104–106 14480 Potsdam