Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2025
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert:
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
E-Mail:
Den Erhebungsbogen ist auch unter:
https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
online abrufbar.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
statistik-berlin-brandenburg.de
Steinstraße 104–106 14480 Potsdam





