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Stellenausschreibung - Hausmeister

Flagge von Falkenhagen (Mark) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Flagge von Falkenhagen (Mark)

Die Gemeinde Falkenhagen (Mark) schreibt zur Besetzung ab 1. Januar 2026 die Stelle

 

Hausmeister (m/w/d)

 

für die Kindertagesstätte „Kleine Falken“ in Falkenhagen (Mark) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung aus.

 

Der Hausmeister (m/w/d) wird unter anderem mit folgenden Aufgabenbereichen betraut:

 

- Objektpflege,

- Wartung und Pflege der Technik,

- Grünflächenpflege, Mäharbeiten, Heckenpflege und Rückschnitt,

- kleine Reparaturen, 

- Reinigungsarbeiten sowie

- Winterdienst.

 

Änderungen in der Aufgabenzuordnung bleiben vorbehalten.

 

Alle anfallenden Arbeiten sind mit einem hohen Maß an Gewissenhaftigkeit durchzuführen.

 

Das vielfältige Aufgabengebiet verlangt eine selbständig und zielorientiert arbeitende Persönlichkeit. Soziale Kompetenz und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sind ein fester Bestandteil unserer Arbeitsanforderungen.

 

Es werden mehrjährige Erfahrungen auf den aufgeführten Aufgabengebieten, Flexibilität, Einsatzbereitschaft sowie Führerschein Klasse B vorausgesetzt.

 

Die Besetzung der Stelle erfolgt in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) mit einer variablen Wochenarbeitszeit (aktuell 8 Stunden pro Woche), je nach Anforderung. Die Vergütung richtet sich nach der Qualifikation. 

 

Bewerbungen schwerbehinderter Kandidaten sind erwünscht.

 

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 30. November 2025 an das

 

Amt Seelow-Land

Der Amtsdirektor

Bewerbung Hausmeister (m/w/d) Kita Falkenhagen (Mark)

Küstriner Straße 67

15306 Seelow

 

zu richten.

 

 

 

 

 

 

 

Seelow, den 4. November 2025

 

 

 

 

Steffen Lübbe

Amtsdirektor

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Manig, Leiter des Fachbereiches I, Telefon 03346 804952, zur Verfügung.

 

Hinweis:

Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.