Lärmbelästigung, Ruhestörung: Lärmschutzregelungen beim Rasen mähen
Wer in Brandenburg den Rasen am eigenen Grundstück mäht, darf normale Rasenmäher werktags grundsätzlich nur zwischen 7 Uhr und 20 Uhr benutzen. An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Betriebsverbot. Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler gelten oft engere Zeitfenster. Die maßgeblichen Betriebszeiten stehen in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.