Spülmaßnahmen zeigen erste Wirkung - Abkochgebot gilt in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow weiterhin

Spülmaßnahmen zeigen erste Wirkung - Abkochgebot gilt in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow weiterhin (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Spülmaßnahmen zeigen erste Wirkung - Abkochgebot gilt in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow weiterhin

Die vom Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) Seelow eingeleiteten Maßnahmen zeigen erste Wirkung. Um die Ursache vollständig zu beseitigen und die Trinkwasserqualität nach der entsprechenden Verordnung wieder herzustellen, müssen die Netzspülungen fortgesetzt werden.

In den nächsten Tagen erfolgt die Entnahme und entsprechende Auswertung weiterer Trinkwasserproben, um erforderliche Vorkehrungen abzuleiten. Das Gesundheitsamt steht im regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Wasserversorger.

Das Abkochgebot gilt deswegen weiterhin für folgende Ortschaften:
 

  • Golzow einschließlich Heimstättensiedlung

  • Gorgast einschließlich Schäferei

  • Bleyen einschließlich Altbleyen und Kuhbrücke

  • Manschnow einschließlich Neu Manschnow

  • Küstrin-Kietz

  • Rathstock

  • Reitwein

  • Hathenow

  • Podelzig einschließlich Wuhden und Klessin

  • Sachsendorf einschließlich Werder

  • Alt Tucheband einschließlich Neu Tucheband

  • Hackenow

Über fortlaufende Entwicklungen informieren der Landkreis Märkisch-Oderland und der WAZ Seelow auf ihren Internetseiten.

Weitere Informationen