Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhardenberg
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Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Neuhardenberg hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhardenberg beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Gottesgabe II“ (Stand August 2022) beschlossen und bestimmt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen (Anm.: Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 1.11.2022, Nr.: 14).
Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet „Agri-PV“, sonstiges Sondergebiet „SO TL“, Grünfläche und Wasserfläche geändert werden.
Das Plangebiet ist der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Übersichtskarte zu entnehmen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf 1. Änderung des Flächennutzungsplans, mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
bis zum 14.12.2022
im Dienstgebäude der Amtsverwaltung Seelow-Land, Bauamt, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow (3.OG,
R 412, Aufzug vorhanden) während der Dienststunden
Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Seelow-Land →Politik/Verwaltung →Bauen und Planen sowie unter www.uvp-verbund.de eingestellt.