Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Gottesgabe II“
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Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Neuhardenberg hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Gottesgabe II“ beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Gottesgabe II“ (Stand August 2022) beschlossen und bestimmt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen (Anm.: Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 1.11.2022, Nr.: 14).
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Agri-PV light“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Gottesgabe II“ ist im Plan im Maßstab 1:2.500 dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 134 ha. Er umfasst ganz oder in Teilflächen die Flurstücke 1 - 11, 13 - 41, 90, 105 - 111, 271 - 275 und 280, Flur 3, Gemarkung Altfriedland sowie 184 - 215 und 295, Flur 2, Gemarkung Altfriedland. Das Plangebiet ist der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Übersichtskarte zu entnehmen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Gottesgabe II“, mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
bis zum 14.12.2022
im Dienstgebäude der Amtsverwaltung Seelow-Land, Bauamt, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow (3.OG,
R 412, Aufzug vorhanden) während der Dienststunden
Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Seelow-Land →Politik/Verwaltung →Bauen und Planen sowie unter www.uvp-verbund.de eingestellt.