Öffentlichkeitsbeteiligung - 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan 02 „Biogasanlage Neuhardenberg"
Bild zur Meldung: Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan 02 "Biogasanlage Neuhardenberg"_Vorentwurf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 01.06.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 02 „Biogasanlage Neuhardenberg" beschlossen.
(Anm.: Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 15.11.2022, Nr.: 15).
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 5,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücks-bezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst das Flurstück 153 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Neuhardenberg.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 02 „Biogasanlage Neuhardenberg" mit Stand August 2022 mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit
bis zum 23.12.2022
im Bauamt der Amtsverwaltung Seelow-Land, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow (3. OG, R 412, Aufzug vorhanden) zu folgenden Zeiten:
montags 8:00-12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags 8:00-12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs 8:00-12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
donnerstags 8:00-12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags 8:00-12:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter
https://www.amt-seelow-land.de/seite/405649/bauen-und-planen.html sowie unter
www.uvp-verbund.de/bb einsehbar.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zur
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 02 „Biogasanlage Neuhardenberg" vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Daten-
schutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten
Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen
Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.