Die Gemeindevertretung Neuhardenberg fasste folgende Beschlüsse in ihrer Sitzung am 21.12.2022:
Neuhardenberg
Beschluss 378/2022:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg beschließt in ihrer Sitzung am 21.12.2022, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4000,00 € für energiesparende Maßnahmen in der Kleiderkammer Neuhardenberg im Gemeindeobjekt Birkenweg.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 12
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 373/2022:
Die Gemeindevertretung Neuhardenberg beschließt in ihrer Sitzung am 21.12.2022, zum Netzwerkprojekt „Musik im Kloster Altfriedland 2023“ einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € aus dem Haushalt des Landkreises Märkisch-Oderland zur Förderung einer Theater- und Orchesterarbeit zu stellen. Diese werden dem Kulturförderverein Kloster Altfriedland e. V.für die anteilige Deckung der Projektkosten zur Verfügung gestellt.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Beantragung für das Jahr 2023 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 12
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 379/2022:
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 21.12.2022, für 3 Stellen aus dem Bundesfreiwilligendienst folgende finanzielle Mittel bereitzustellen:
- 2023: 3.600,00 €
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen Vertrag mit dem Verein „Neuhardenberg 2000“e.V. über die Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 3.600,00 € für 3 Stellen aus dem Bundesfreiwilligendienst vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 für 12 Monate abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 10
Ja-Stimme(n): 10
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 381/2022:
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 21.12.2022, für 12 Stellen aus der Maßnahme – Arbeitsgelegenheiten folgende finanzielle Mittel bereit zu stellen:
- 2023: 3.600,00 €.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen Vertrag mit dem Verein „Neuhardenberg 2000“ e.V. über die Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 3.600 Euro für 12 Stellen der Maßnahme – Arbeitsgelegenheiten ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 für 12 Monate abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 10
Ja-Stimme(n): 10
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 371/2022:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg beschließt in der Sitzung am 21.12.2022 die Aufhebung des Beschlusses VL 308/2022 vom 6.07.2022 zur Festsetzung des Höchstbetrages zur Aufnahme eines Kassenkredites.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 12
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 374/2022:
Die Gemeindevertretung erteilt in der Sitzung am 21.12.2022 zum Bauantrag auf Baugenehmigung zum Vorhaben „Umnutzung eines ehemaligen Flugzeug Shelters zu einem Lager für Autoersatzteile sowie Bürocontainer und Rundbogenhalle zu Lagerzwecken" in der Gemeinde Neuhardenberg, Flur 12, Flurstücke 160 und 161, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 12
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 375/2022:
Die Gemeindevertretung erteilt in der Sitzung am 21.12.2022 zum Bauantrag auf Baugenehmigung zum Vorhaben „Änderung eines ehemaligen Flugzeughangars zu einem Musik- und Kulturraum mit Anbau von zwei Ateliers“ in der Gemeinde Neuhardenberg, Flur 12, Flurstück 153, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 12
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 380/2022:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg erteilt in der Sitzung am 21.12.2022 auf Antrag der E.DIS Netz GmbH zum Vorhaben Ersatz Trafostation „Am Rechenzentrum“ in der Gemarkung Wulkow, Flur 1, Flurstück 288 ihre Zustimmung. Sie weist darauf hin, dass im kompletten Bereich Kabel in einer Mindesttiefe von 1,25 m verlegt werden. An Querungen und Überdeckungsbereichen der Straße sind Schutzrohre einzubauen und gegebenenfalls mit einer Asphaltdeckschicht zu verbauen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 12
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 376/2022:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg beschließt in der Sitzung am 21.12.2022:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle „Solarpark Gottesgabe II“ beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan der Gemeinde Neuhardenberg „Solarpark Gottesgabe II“ wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B sowie den örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans der Gemeinde Neuhardenberg „Solarpark Gottesgabe II“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 11
Nein-Stimme(n): 1
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 377/2022:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg beschließt in der Sitzung am 21.12.2022:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle „Solarpark Gottesgabe II“ beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhardenberg wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 gebilligt.
2. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhardenberg ist der höheren Verwaltung zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 12
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 385/2022:
Die Gemeindevertretung Neuhardenberg beschließt auf der Sitzung am 21.12.2022, den Verein Heimatverein Neuhardenberg e.V. für die Fortsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für das Jahr 2023 mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 11
Ja-Stimme(n): 11
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 384/2022:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg beschließt in ihrer Sitzung am 21.12.2022 die Zustimmung für die Fördermaßnahme "Umnutzung des ehemaligen Stalls auf Bärwinkel als Kulturwerkstatt Bärwinkel" im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK Rahmenplan zu geben. Dies ersetzt ausdrücklich nicht das gemeindliches Einvernehmen gemäß BauBG. Die Gemeinde Neuhardenberg beteiligt sich ausdrücklich nicht finanziell am Förderprojekt.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimme(n): 11
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 1