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öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste vom 30.05.2023 bis zum 07.06.2023

öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste vom 30.05.2023 bis zum 07.06.2023
Bild zur Meldung: öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste vom 30.05.2023 bis zum 07.06.2023

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden:

 

• Falkenhagen (Mark),

• Fichtenhöhe,

• Gusow/ Platkow,

• Lietzen,

• Lindendorf,

• Neuhardenberg und

• Vierlinden

 

für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amts- bzw. Landgerichtes Frankfurt (Oder).

 

Die Gemeindevertretungen haben die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- bzw. Landgericht Frankfurt (Oder) beschlossen.


Die Vorschlagslisten liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30. Mai bis 7. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht in der Amtsverwaltung

Seelow-Land, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow, Kämmerei, Raum 216 aus.


Montag                       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag                     8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch                    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag                 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag                        8.00 – 12.00 Uhr

 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die jeweilige Liste Personen aufgenommen worden sind, die nach den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.