Neuhardenberg - Bauverwaltungsamt des Landkreises Märkisch-Oderland genehmigte die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhardenberg
Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland vom 20.06.2023 wurde die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Auflagen für den Teilbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhardenberg erteilt.
Die Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhardenberg und des Bebauungsplans „Solarpark Gottesgabe II“ der Gemeinde Neuhardenberg erfolgte im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 25.9.2023 (Nr. 13).
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