Das Ordnungsamt bittet um gegenseitige Rücksichtnahme beim Parken vor der Eisdiele in der Gemeinde Falkenhagen (Mark)
Nach der Grundregel des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Aufgrund des punktuell hohen Verkehrsaufkommens zur „Eissaison“ werden ggü. der Eisdiele in Falkenhagen nun saisonal Schilder zum absoluten Halteverbot aufgestellt.
Es muss gewährleistet sein, dass unter anderem auch der Gehweg für Fußgänger freigehalten wird. Daher bittet das Ordnungsamt darum, die vorhandenen Parkplätze im Ort zu benutzen und auch darauf zu achten, die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m an Fahrbahnen zu gewährleisten. Es ist essenziell, dass auch Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden.
Das Ordnungsamt wird sich Kontrollen vorbehalten und festgestellte Verstöße sollen geahndet werden.
Amt Seelow- Land
Ordnungsamt
Küstriner Straße 67
15306 Seelow