Die Gemeindevertretung Lindendorf fasste folgende Beschlüsse in ihrer Sitzung am 15.4.2025:
Beschluss: 70-2025
Die Gemeindevertretung Lindendorf beschließt in der Sitzung am 15.04.2025 den geprüften und festgestellten Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 80 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 05.03.2024 mit
einem ordentlichen Ergebnis von 450.100,52 €
einem Saldo der liquiden Mittel von 859.456,55 €
einer Bilanzsumme von 9.754.418,45 €
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 10
davon anwesend: 8
Ja-Stimme(n): 7
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 1
Beschluss: 67-2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindendorf beschließt in der Sitzung am 15.04.2025 gemäß § 28 (2) i.V.m. § 80 (4) BbgKVerf der ehemaligen Amtsdirektorin Frau Roswitha Thiede und dem neuen Amtsdirektor Herr Steffen Lübbe für das Haushaltsjahr 2022 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 10
davon anwesend: 8
Ja-Stimme(n): 7
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 1
Beschluss: 80-2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindendorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.04.2025, den Betrag von 7.856,03 € auf dem Treuhandkonto der WOSELLA zu belassen und für offene und kommende Rechnungen wie z.B. das Laubschutzgitter zu nutzen. Vor jeder Maßnahme soll Rücksprache mit dem Bürgermeister erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 10
davon anwesend: 8
Ja-Stimme(n): 8
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss: 79-2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindendorf beschließt in Ihrer Sitzung am 15.04.2025 die Umsetzung der Maßnahme Bankette OVS Libbenichen nach Alt Mahlisch für 19.000 €
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 10
davon anwesend: 8
Ja-Stimme(n): 8
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss: 76-2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindendorf stimmt auf Ihrer Sitzung am 15.04.2025 dem Antrag für eine Erlaubnis zur Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt im Ortsteil Sachsendorf der Gemeinde Lindendorf, Grundstück Straße des Friedens 6 (Gemarkung Sachsendorf, Flur 12, Flurstück 122) unter folgenden Bedingungen zu:
- die Erlaubnis ist gemäß § 18 (2) BbgStrG auf Widerruf zu erteilen
- sind für die Herstellung der Grundstückszufahrt noch anderweitig behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder dergleichen nach anderen Vorschriften oder eine privatrechtliche Zustimmung Dritter erforderlich, so hat der Erlaubnisnehmer diese selbst einzuholen
- der vor Baubeginn vorliegende Zustand der Straße und ihrer Nebenanlagen ist gleichwertig oder besser herzustellen
- die Straße darf in ihren Bestandteilen nicht dauerhaft verändert werden
- das Profil der Grundstückszufahrt ist grundsätzlich so zu gestalten, dass der Zufluss von Oberflächenwasser auf die Gemeindestraße nicht erfolgen kann
- für Schäden, die an der Straße, deren Nebenanlagen, Straßenbäumen und Zubehör, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, haftet der Erlaubnisnehmer in voller Höhe
- Verschmutzungen auf der Fahrbahn, infolge des Baugeschehens, sind unaufgefordert sofort nach der Entstehung zu beseitigen
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 10
davon anwesend: 8
Ja-Stimme(n): 8
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0