Die Gemeindevertretung Fichtenhöhe fasste folgende Beschlüsse in ihrer Sitzung am 8.5.2025:
Beschluss 51-2025:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtenhöhe beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2025:
Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Die Nachbargemeinden sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich und über das Internet bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimme(n): 9
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 52-2025:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtenhöhe beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2025:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Die Nachbargemeinden sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich und über das Internet bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimme(n): 9
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0