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Information aus dem Ordnungsamt zum ruhestörenden Lärm

Das Ordnungsamt muss sich mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinandersetzen. Wie die Erfahrung zeigt, beruhen viele Ruhestörungen auf Rücksichtslosigkeit gegenüber seinen Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Meist bleibt es bei Beschwerden, in Einzelfällen kommt es mitunter zu Anzeigen.

Um unnötigen Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, zeigen wir unten ein Beispiel der vermeidbaren Ruhestörung auf.

 Lärm 

 

        Quelle: Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

 

Weitere Ruhezeiten für die Gerätenutzung entnehmen Sie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BlmSchV) 

Die gesetzliche Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit, Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FTG) 

Weitere Informationen