Das Ordnungsamt informiert über die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden des Amtes Seelow-Land
Die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze betreibt die Gemeinde als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Straßenreinigungssatzung den Grundstückseigentümern übertragen ist.
Die Reinigungspflicht der im Straßenverzeichnis (Anlage der Straßenreinigungssatzungen) aufgeführten Fahrbahnen und Gehwege werden den Bürgern der an sie angrenzenden Grundstücke bis jeweils Straßenmitte übertragen.
Nach der Straßenreinigungssatzung, umfasst die Reinigungspflicht die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege.
Fahrbahn ist derjenige Teil der Straße, der nach seiner bautechnischen Gestaltung für den fließenden Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Zur Fahrbahn gehören auch die Gräben, die der Entwässerung der Straße dienen, - Trennstreifen, - befestigte Seitenstreifen, - Bushaltestellenbuchten sowie - Radwege.
Gehwege sind alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgegrenzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist. Als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege nach § 41 Abs. 2 StVO. Soweit in verkehrsberuhigten und in sonstigen Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt ein Streifen von jeweils bis zu 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Die Säuberungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Wildwuchs, Unkraut, Laub und sonstigem Unrat.
Der Kehricht und sonstiger Unrat, ist nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen und zu entsorgen.
Der Reinigungspflicht ist nach Bedarf, mindestens jedoch einmal monatlich nachzukommen.
Werden öffentliche Straßen, auf die sich die Reinigungspflicht erstreckt, bei An- und Abfuhr von Baumaterialien, Schutt und anderen Gegenständen, Stoffen oder Flüssigkeiten oder auf andere Weise verunreinigt, müssen sie vom Verursacher gereinigt werden. Ist dieser nicht zu ermitteln, obliegt die Pflicht zur besonderen Säuberung dem sonst zur Reinigung Verpflichteten.
Bedenken Sie, dass die Straßenreinigungssatzungen von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Sie können sich die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde in der Sie leben nochmals unter www.amt-seelow-land.de- Politik/Verwaltung-Satzungen ansehen.