Bewerber für Schiedsstelle des Bereiches der Gemeinden Gusow-Platkow und Neuhardenberg gesucht
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Das Amt Seelow-Land schreibt die Besetzung der Funktion des Schiedsmanns/ Schiedsfrau für die neu zu bildende zweite Schiedsstelle des Amtes Seelow-Land öffentlich aus. Sie wird für die Gemeinden Gusow-Platkow und Neuhardenberg zuständig sein.
Wann ist die Schiedsstelle zuständig?
In den Privatklagedelikten Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohungen, und Verletzung des Briefgeheimnisses sind die Verfahren vor der Schiedsperson dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet.
Das bedeutet, dass bei diesen Delikten nach § 380 der Strafprozessordnung (StPO) erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann.
Voraussetzungen:
Die Schiedsperson muss das 25. Lebensjahr vollendet und soll im Amtsbereich wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 1. Juni 2022 an die
Amtsverwaltung Seelow-Land
-Zentrale Dienste-
Küstriner Straße 67
15306 Seelow
Ansprechpartner:
- Michael Schmidt, Tel.: 03346/ 804923, E-Mail: m.schmidt@amt-seelow-land.de
Die Wahl erfolgt in der öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses.