Der Ortsbeirat Altfriedland fasste folgende Beschlüsse in seiner Sitzung am 17.6.2024:
Beschluss 8/2024:
Der Ortsbeirat Altfriedland beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2024, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg in der jeweils gültigen Fassung auf das Verfahren im Ortsbeirat anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 2
davon anwesend: 2
Ja-Stimme(n): 2
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 10/2024:
Der Ortsbeirat Altfriedland beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2024, abweichend zu den Regelungen der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg, dass zu anstehenden Wahlen im Ortsbeirat Altfriedland eine aus den folgenden zwei Personen bestehende Wahlkommission gemäß § 41 BbgKVerf gebildet wird:
1. Denny Rüdiger
2. Thomas Manig
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 2
davon anwesend: 2
Ja-Stimme(n): 2
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 11/2024:
Der Ortsbeirat Altfriedland wählt in seiner Sitzung am 17.06.2024 in offener Abstimmung auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf
Dieter Arndt
Dr. Hans-Hermann Kain
Sabine Töpfer
zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Altfriedland.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 2
davon anwesend: 2
Ja-Stimme(n): 2
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 12/2024:
Der Ortsbeirat Altfriedland wählt in seiner Sitzung am 17.06.2024 in offener Abstimmung auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf
zum Stellvertreter des Ortsvorstehers des Ortsteiles Altfriedland.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 2
davon anwesend: 2
Ja-Stimme(n): 2
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 13/2024:
Der Ortsbeirat Altfriedland bestellt für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung folgende Schriftführerin auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg:
Der Schriftführer erhält für die Protokollführung eine Entschädigung in Höhe von 40,00 € pro Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 2
davon anwesend: 2
Ja-Stimme(n): 2
Nein-Stimme(n): 0
Stimmenthaltung(en): 0
Beschluss 7/2024:
Der Ortsbeirat Altfriedland trifft in seiner Sitzung am 17.06.2024 Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht:
(1) Ehrenamtlich Tätige haben, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit, über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben, von der Gemeindevertretung beschlossen oder von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren. Sie dürfen die Kenntnis vertraulicher Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten.
(2) Ehrenamtlich Tätige dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, über die sie Verschwiegenheit zu wahren haben, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben.
(3) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes, des Landes, des Amtes oder der Gemeinde erhebliche Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.
(4) Sind ehrenamtlich Tätige Beteiligte in einem gerichtlichen Verfahren oder soll ihr Vorbringen der Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen dienen, so darf die Genehmigung auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 3 erfüllt sind, nur versagt werden, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse dies erfordert. Wird sie versagt, so ist der Schutz zu gewähren, den die öffentlichen Interessen zulassen.
(5) Die Genehmigung erteilt bei den von der Gemeindevertretung zur ehrenamtlichen Tätigkeit Verpflichteten die Gemeindevertretung, im Übrigen die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der Stimmberechtigten: 2
davon anwesend: 0