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Bundestagswahlen 2025

Die Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025

(Gemeinden des Amtes Seelow-Land, Landkreis Märkisch-Oderland und Land Brandenburg)

 

 Das Foto zeigt das Reichstagsgebäude, Sitz des Bundestags. Foto: © DBT/Zumbansen Das Foto zeigt das Reichstagsgebäude, Sitz des Bundestags. Foto: © DBT/Zumbansen

 

 

 

 

 

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Musterstimmzettel für die Bundestagswahl einsehbar

  • Bundestagswahl 2025 

Der Musterstimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 für den Wahlkreis 59 

(Märkisch-Oderland - Barnim II) steht ab sofort zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

Er dient als Orientierungshilfe für die Wählerinnen und Wähler und zeigt die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Parteien, die in diesem Wahlkreis antreten.

 

Wie auf dem Stimmzettel ersichtlich, haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen:

 

 

 

 

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Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 21.1.2025 (Nr.2):

  • Bekanntmachung der Wahlbehörde gemäß § 20 der Bundeswahlordnung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Bundestag am 23. Februar 2025 

  • Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde des Amtes Seelow-Land gemäß § 48 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BW

Amtsblätter für das Amt Seelow-Land

 

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Beantragung von Wahlscheinen, online bis zum 17. Februar 2025 (12:00 Uhr) möglich

 

 Antrag Briefwahl 

 

Sie haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein / Abstimmungsschein über das Online-Verfahren OLIWA zu beantragen oder die Anschrift eines Wahlraumes zu ermitteln:

 

zum Wahlscheinantrag

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Wichtiger Hinweis zur Briefwahl für die vorgezogene Bundestagswahl 2025

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahl werden die Briefwahlunterlagen erst in der 7. und 8. Kalenderwoche (10. bis 21. Februar 2025) versendet.

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die Anträge für Briefwahlunterlagen schnellstmöglich an die Wahlbehörde des Amtes Seelow-Land gesendet werden sollten.

 

Nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen sind diese unverzüglich an die Wahlbehörde zurückzusenden.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Telefon: 03346 80 49 – 51

E-Mail: