Bundestagswahlen 2025
Die Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025
(Gemeinden des Amtes Seelow-Land, Landkreis Märkisch-Oderland und Land Brandenburg)
Das Foto zeigt das Reichstagsgebäude, Sitz des Bundestags. Foto: © DBT/Zumbansen
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Musterstimmzettel für die Bundestagswahl einsehbar
Der Musterstimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 für den Wahlkreis 59
(Märkisch-Oderland - Barnim II) steht ab sofort zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Er dient als Orientierungshilfe für die Wählerinnen und Wähler und zeigt die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Parteien, die in diesem Wahlkreis antreten.
Wie auf dem Stimmzettel ersichtlich, haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen:
Erststimme – für eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber
Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, die entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist
Musterstimmzettel für den Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland - Barnim II)
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Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 21.1.2025 (Nr.2):
Bekanntmachung der Wahlbehörde gemäß § 20 der Bundeswahlordnung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Bundestag am 23. Februar 2025
Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde des Amtes Seelow-Land gemäß § 48 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BW
Amtsblätter für das Amt Seelow-Land
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Beantragung von Wahlscheinen, online bis zum 17. Februar 2025 (12:00 Uhr) möglich
Sie haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein / Abstimmungsschein über das Online-Verfahren OLIWA zu beantragen oder die Anschrift eines Wahlraumes zu ermitteln:
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Wichtiger Hinweis zur Briefwahl für die vorgezogene Bundestagswahl 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahl werden die Briefwahlunterlagen erst in der 7. und 8. Kalenderwoche (10. bis 21. Februar 2025) versendet.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die Anträge für Briefwahlunterlagen schnellstmöglich an die Wahlbehörde des Amtes Seelow-Land gesendet werden sollten.
Nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen sind diese unverzüglich an die Wahlbehörde zurückzusenden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 03346 80 49 – 51
E-Mail: