Das Ordnungsamt informiert
Verbrennungsverbot für pflanzliche Abfälle aus Haushaltungen und Gärten
Das Ordnungsamt verweist auf das Faltblatt „Holzfeuer im Freien“ des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.
Hier finden Sie die Informationen zum Umgang mit Holzfeuer im Freien und darüber wie Gartenabfälle richtig entsorgt werden müssen, da das private Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmslos verboten ist.





