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Bauen und Planen

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BAUPLANUNG

Gemäß § 58 Absatz 6 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) entscheidet das Amt Seelow-Land bei Vorhaben in Bebauungsplangebieten oder Satzungen, deren textliche Festsetzungen Vorgaben machen und die nach § 61 BbgBO keiner Genehmigung bedürfen als Sonderordnungsbehörde in einem Erlaubnisverfahren. Für dieses Erlaubnisverfahren ist ein formloser Antrag mit Maßen und Lageplan im Flurstück per Post an das Amt Seelow-Land oder als E-Mail an zu richten.

 

Außerhalb dieser o.g. Geltungsbereiche steht es dem Eigentümer frei, sein Vorhaben im Vorfeld abprüfen zu lassen!

Die aktuelle Fassung der BbgBO, samt genehmigungsfreien Vorhaben nach § 61, ist unter folgendem Link nachzulesen:

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#64


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Gemeinde Neuhardenberg

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