Stellenausschreibung
Das Amt Seelow-Land mit den amtsangehörigen Gemeinden Falkenhagen (Mark), Gusow-Platkow, Fichtenhöhe, Lietzen, Lindendorf, Neuhardenberg und Vierlinden schreibt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d)
in Vollzeit zur unbefristeten Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.
Der Sachbearbeiter kann unter anderem im Fachbereich IV -Bauen/Wirtschaft- mit folgenden Aufgaben betraut werden:
Bearbeitung der Anträge für die Erteilung von Negativattesten/Vorkaufsrecht,
Grundstückserwerb und -Veräußerungen,
Dienstbarkeiten, Löschungsbewilligungen und Genehmigungen,
Vermessung, Katasterangelegenheiten und-Verkehrsflächenbereinigung,
Verwaltung und Überwachung Verwalterverträge Gebäude,
Gebäudemanagement und Betriebskostenabrechnung sowie
Bearbeitung offener Vermögensfragen.
Änderungen in der Aufgabenzuordnung bleiben vorbehalten.
Das vielfältige Aufgabengebiet verlangt eine selbständig und zielorientiert arbeitende Persönlichkeit. Soziale Kompetenz und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sind fester Bestandteil unserer Arbeitsanforderungen.
Wir erwarten einen Abschluss zur/zum Verwaltungsfachangestellten, zur/zum Verwaltungsbetriebswirtin/Verwaltungsbetriebswirt oder einen gleichwertigen Ausbildungsstand. Ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft wird ebenfalls vorausgesetzt.
Die Besetzung der Stelle erfolgt im Angestelltenverhältnis in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt entsprechend der Qualifikation nach dem TVöD in der Entgeltgruppe 9a.
Bewerbungen schwerbehinderter Kandidaten sind erwünscht.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 12. Januar 2025 an das
Amt Seelow-Land
Der Amtsdirektor
Bewerbung Sachbearbeiter (m/w/d) FB IV
Küstriner Straße 67
15306 Seelow
zu richten.
Seelow, den 9. Dezember 2024
Steffen Lübbe
Amtsdirektor
(Im Original unterschrieben.)
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Manig, Leiter des Fachbereich I, Telefon 03346 8049-52, zur Verfügung.
Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.
Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerber, die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.
Hinweise
Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden vom Amt Seelow-Land nicht erstattet.
Wenn Sie sich bewerben, erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs.1 lit. b der DSGVO, § 26 Abs.1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung im Amt Seelow-Land ergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.