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Es hat gebrannt

 

Es hat gebrannt - was ist nun zu tun

In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Ihre Feuerwehr möchte Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.
Um Ihnen zu helfen, nachstehend folgende Tipps:

  • Bleiben Sie mir Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!

  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf! Denn z. B. Rauchvergiftungen können unbehandelt noch Stunden nach dem Brand zum Tode führen.

  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind.

  • Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!

  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter bzw. Hauseigentümer!

  • Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung! Für die Schäden an mobilen Gegenständen ist die Hausratversicherung anzusprechen. Für Schäden am Gebäude und damit verbundenen Teile sprechen Sie als Haus- bzw. Wohnungseigentümer Ihre Feuerversicherung für das Gebäude an. 
    Verändern Sie nichts, bevor Gutachter die Brandursache bzw. den Brandhergang ermittelt haben. Sie verlieren sonst leicht Ihren Versicherungsschutz.

  • Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!

Allgemeine Hinweise: Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und lagern sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug u.v.m. ab. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln; Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme u.ä.).

In abgekühlten Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich nach sorgfältiger Durchlüftung wieder darin aufhalten.

Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommenden Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr oder Polizei, die Ihnen Hilfe vermitteln wird. Nehmen sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!

Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden. Gebäudereinigungs- bzw. Sanierungsfirmen stehen im Branchentelefonbuch oder im Internet.

Sichern Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!

 

 

Im Notfall:

Notruf 112