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Ausschreibung der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH: Bauland (Teilfläche) am südl. Ortsausgang von Regenmantel

Ausschreibung der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH: Bauland (Teilfläche) am südl. Ortsausgang von Regenmantel (Bild vergrößern)
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Angeboten wird eine unvermessene Teilfläche von ca. 1.700 m² im Gemeindeteil Regenmantel. Diese Teilfläche liegt gemäß Innenbereichs- und Abrundungssatzung für den Gemeindeteil Regenmantel im Innenbereich. Baurechtliche Belange sind durch den Interessenten selbst zu klären. Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Das Flurstück ist bis zum 30.09.2024 verpachtet. Der Käufer übernimmt den Pachtvertrag.

Erweiterte Objektbeschreibung

Das Flurstück hat eine Gesamtgröße von 22.771 m². Es wird nur eine Teilfläche von 1.700 m² (im Bild 1 gelb schraffiert bzw. im Bild 2 gelb umrandet) angeboten. Die Kosten für die Trennvermessung der Teilfläche übernimmt der Käufer. Wenn folgend vom Flurstück bzw. von Fläche die Rede ist, ist die angebotene Teilfläche gemeint.

Die zum Kauf angebotene Teilfläche ist bis zum 30.09.2024 verpachtet. Der Pachtvertrag ist vom Erwerber bis zum Pachtende (30.09.2024) zu übernehmen.

Überbauung/Grenzbebauung:

Augenscheinlich liegt eine Grenzbebauung vom benachbarten Flurstück 244 (Regenmanteler Straße 9) vor. Vertragliche Regelungen hinsichtlich der Grenzbebauung liegen der Verkäuferin nicht vor. Es obliegt dem Erwerber, weitere Abstimmungen vorzunehmen. Aufgrund der Grenzbebauung stehen dem Erwerber gegenüber der Verkäuferin keine Ansprüche aufgrund der Grenzbebauung zu. Der Käufer kauft das Grundstück, wie es steht und liegt und stellt die Verkäuferin von Ansprüchen Dritter/Nutzer frei.

Lasten/Beschränkungen/Grundbuchstand:

Eigentümerin des zum Teil angebotenen Flurstücks ist die Bodenverwertungs- und- verwaltungs GmbH.

In der Abteilung II und III sind keine Eintragungen vorhanden.

Planungsstand:

Die hier zum Kauf angebotene Teilfläche mit ca. 1.700 m² ist weitestgehend rechteckig geschnitten und bietet sich zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass und großzügiger Gartenfläche an.

Nach den vorliegenden Informationen liegt die angebotene Teilfläche gemäß Innenbereichs- und Abrundungssatzung für den Gemeindeteil Regenmantel im Innenbereich. Die Satzung ist seit 1997 rechtskräftig und auf der Internetseite des Amtes Seelow-Land einsehbar. Die Satzung weist den Bereich ausschließlich für eine Wohnbebauung als Abrundungsfläche nach § 4 Abs. 2a BauGB-MaßnahmenG aus.

Die Straßenfront beträgt ca. 31 Meter, die Grundstückstiefe beläuft sich auf ungefähr 52 Meter.

Das Flurstück befindet sich direkt an der Regenmanteler Straße zwischen den Hausnummern 8 und 9. Die Regenmanteler Straße ist augenscheinlich ortsüblich erschlossen. Es ist durch den Erwerber im Vorfeld zu prüfen, inwieweit die erforderlichen Anschlüsse, wie Gas, Wasser, Strom und weitere Medien straßenseitig anliegen. Die verkehrstechnische Erschließung ist ortsüblich vorhanden (Regenmanteler Straße).

Weitere Informationen zur Bebaubarkeit liegen der Verkäuferin nicht vor. Zur Sicherheit einer Bebauung und zur Verwirklichung der eigenen Ziele ist es unbedingt ratsam, vor Ausschreibungsende bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. der Gemeinde alle anstehenden Fragen zu klären. Die Verkäuferin übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich Art und Umfang einer etwaigen Bebaubarkeit bzw. der Realisierung des Erwerbszweckes.

Der aktuelle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen liegt bei 12 €/m².

Afrikanische Schweinepest:

Die Fläche ist in der Sperrzone II, Gefährdetes Gebiet belegen (Stand 28.08.2023).

Kampfmittel:

Die angebotene Teilfläche des Flurstücks 301 ist auf der Kampfmittelbelastungskarte des staatlichen Munitionsbergungsdienstes als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

  • https://www.bvvg.de/objekte/bauland-teilflaeche-am-suedl-ortsausgang-von-regenmantel/

Weitere Informationen