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Entwurf Teilregionalplan "Erneuerbare Energie" 32 Gebiete für Windräder in Oderland-Spree ausgewiesen

Festlegungskarte zum am 29.01.2024 beschlossenen Planentwurf des Sachlichen Teilregionalplan
Bild zur Meldung: Festlegungskarte zum am 29.01.2024 beschlossenen Planentwurf des Sachlichen Teilregionalplan "Erneuerbare Energien" Oderland-Spree. Bild: Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

Für die Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie die Stadt Frankfurt (Oder) steht fest, wo künftig Windräder gebaut werden können. Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat 32 Gebiete im Rahmen des Teilregionalplans "Erneuerbare Energien" präsentiert.

Dieser Entwurf legt unter anderem fest, welche Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen reserviert sind. Laut dem Plan sind 32 Vorranggebiete mit einer Gesamtgröße von fast 9.000 Hektar ausgewiesen, sagte Wolfgang Rump, Leiter der Regionalen Planungsgemeinschaft, am 29.01.2024 dem rbb. "Wir können jetzt sagen, dass wir die bundes- und landesrechtlichen Flächenziele bis 2027 erfüllen werden."

Laut dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes vom Februar 2023 muss Brandenburg mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 ausweisen. Bis Ende 2032 müssen es mindestens 2,2 Prozent sein. Für die Umsetzung sind die Regionalen Planungsgemeinschaften zuständig.

Dem Teilregionalplan-Vorentwurf haben fast alle Landräte, Amtsdirektoren und Bürgermeister aus Ostbrandenburg zugestimmt. Vier haben sich enthalten.


Teilregionalplan könnte 2025 beschlossen werden

Das Beteiligungsverfahren ist von März bis Mai geplant. Anschließend sollen bis Jahresende Stellungnahmen und Einwendungen evaluiert und der Entwurf gegebenenfalls angepasst werden. Anfang 2025 soll der Teilregionalplan nach jetzigem Stand beschlossen werden.

 

Quelle: rbb (Brandenburg Aktuell, 30.01.2024)

 

Wichtiger Hinweis:

 

Die öffentliche Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree erfolgte im Amtsblatt für das Land Brandenburg (Ausgabe 8/ 2024) vom 28.2.2024

 

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ wird mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und einer zweckdienlichen Unterlage im Zeitraum

  • vom 11. März 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024

im Internet veröffentlicht unter der Internetadresse:

  • https://www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/sachlicherteilregionalplan-emeuerbare-energien.

Zusätzlich werden diese Unterlagen im selben Zeitraum unter anderem während der angegebenen Zeiten sowie außerhalb der benannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt in:

 

Ort der öffentlichen Auslegung                                                     Dienststunden

Regionale Planungsgemeinschaft

Oderland-Spree

Regionale Planungsstelle

Oderland-Spree

Eisenbahnstraße 140

15517 Fürstenwalde/Spree

Telefon: 03361 598-0242

Montag, Mittwoch und Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr und

13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag

9:00 – 18:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr

Landkreis Märkisch-Oderland

Kreisverwaltung Märkisch-Oderland

Fachbereich I

Wirtschaftsamt

Puschkinplatz 12

Raum A-105

15306 Seelow

Telefon: 03346 850-760

Montag, Mittwoch und Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr und

13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag

9:00 – 18:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr

Im Zeitraum vom 11. März 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 können Stellungnahmen zum Sachlichen Teilregionalplan, zu der Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

  • .

 

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an die

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

Regionale Planungsstelle

Eisenbahnstraße 140

15517 Fürstenwalde/Spree

gerichtet werden.