Entwurf Teilregionalplan "Erneuerbare Energie" 32 Gebiete für Windräder in Oderland-Spree ausgewiesen
Für die Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie die Stadt Frankfurt (Oder) steht fest, wo künftig Windräder gebaut werden können. Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat 32 Gebiete im Rahmen des Teilregionalplans "Erneuerbare Energien" präsentiert.
Dieser Entwurf legt unter anderem fest, welche Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen reserviert sind. Laut dem Plan sind 32 Vorranggebiete mit einer Gesamtgröße von fast 9.000 Hektar ausgewiesen, sagte Wolfgang Rump, Leiter der Regionalen Planungsgemeinschaft, am 29.01.2024 dem rbb. "Wir können jetzt sagen, dass wir die bundes- und landesrechtlichen Flächenziele bis 2027 erfüllen werden."
Laut dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes vom Februar 2023 muss Brandenburg mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 ausweisen. Bis Ende 2032 müssen es mindestens 2,2 Prozent sein. Für die Umsetzung sind die Regionalen Planungsgemeinschaften zuständig.
Dem Teilregionalplan-Vorentwurf haben fast alle Landräte, Amtsdirektoren und Bürgermeister aus Ostbrandenburg zugestimmt. Vier haben sich enthalten.
Teilregionalplan könnte 2025 beschlossen werden
Das Beteiligungsverfahren ist von März bis Mai geplant. Anschließend sollen bis Jahresende Stellungnahmen und Einwendungen evaluiert und der Entwurf gegebenenfalls angepasst werden. Anfang 2025 soll der Teilregionalplan nach jetzigem Stand beschlossen werden.
Quelle: rbb (Brandenburg Aktuell, 30.01.2024)
Wichtiger Hinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree erfolgte im Amtsblatt für das Land Brandenburg (Ausgabe 8/ 2024) vom 28.2.2024
Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ wird mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und einer zweckdienlichen Unterlage im Zeitraum
vom 11. März 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024
im Internet veröffentlicht unter der Internetadresse:
https://www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/sachlicherteilregionalplan-emeuerbare-energien.
Zusätzlich werden diese Unterlagen im selben Zeitraum unter anderem während der angegebenen Zeiten sowie außerhalb der benannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt in:
Ort der öffentlichen Auslegung Dienststunden
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree | Regionale Planungsstelle Oderland-Spree Eisenbahnstraße 140 15517 Fürstenwalde/Spree Telefon: 03361 598-0242 | Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr |
Landkreis Märkisch-Oderland | Kreisverwaltung Märkisch-Oderland Fachbereich I Wirtschaftsamt Puschkinplatz 12 Raum A-105 15306 Seelow Telefon: 03346 850-760 | Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr |
Im Zeitraum vom 11. März 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 können Stellungnahmen zum Sachlichen Teilregionalplan, zu der Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
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Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an die
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/Spree
gerichtet werden.