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Stellenausschreibung für zwei technische Kräfte

Stellenausschreibung für zwei technische Kräfte (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Stellenausschreibung für zwei technische Kräfte

Die Gemeinde Fichtenhöhe schreibt zur sofortigen Besetzung die zwei Stellen

 

 

1. Technische Kraft Gemeindehaus Alt Mahlisch (m/w/d) und

2. Technische Kraft Gemeindehaus Niederjesar (m/w/d),

 

 

jeweils im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, aus.

 

 

Die technische Kraft (m/w/d) wird unter anderem mit folgenden Aufgabenbereichen betraut: 

 

  • Ansprechpartner Gemeindehaus,

  • Übergabe/Abnahme Gemeindehaus bei Nutzungen durch Dritte sowie

  • Reinigung Gemeindehaus.

 

 

Änderungen in der Aufgabenzuordnung bleiben vorbehalten.

 

 

Alle anfallenden Arbeiten sind mit einem hohen Maß an Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt durchzuführen. Das vielfältige Aufgabengebiet verlangt eine selbständig und zielorientiert arbeitende Persönlichkeit. Soziale Kompetenz und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sind fester Bestandteil unserer Arbeitsanforderungen. Es werden mehrjährige Erfahrungen auf den o.a. Aufgabengebieten, Flexibilität sowie Einsatzbereitschaft vorausgesetzt.

 

 

Die Besetzung der Stelle erfolgt im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV) mit einer variablen Wochenarbeitszeit, je nach Anforderung. Die monatliche Vergütung beträgt 100,00 Euro.

 

 

Bewerbungen schwerbehinderter Kandidaten sind erwünscht.

 

 

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (auch möglich per Mail an ) bis zum 5. Juli 2026 an das

 

Amt Seelow-Land

Der Amtsdirektor

Bewerbung TK GH Fichtenhöhe (m/w/d)

Küstriner Straße 67

15306 Seelow 

 

 

zu richten.

 

 

 

 

 

 

Seelow, den 16. Juni 2026

 

 

 

 

Steffen Lübbe

Amtsdirektor

(Im Original unterschrieben.)

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Manig, Leiter Fachbereich I, Telefon 03346 8049 52, zur Verfügung.

Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.

Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerber, die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.

 

Hinweise 

Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden vom Amt Seelow-Land nicht erstattet. Wenn Sie sich bewerben, erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs.1 lit. b der DSGVO, § 26 Abs.1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung im Amt Seelow-Land ergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.