Bekanntmachung der Wahlleiterin
zur Wahl einer/eines ehrenamtlichen Bürgermeisterin/s für die Gemeinde Fichtenhöhe - veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land (Nr.: 16) vom 16.07.2026
Werte Bürgerinnen und Bürger,
als Wahlleiterin möchte ich Sie darüber informieren, dass mit Ablauf des 30. Juni 2026 Herr Jörg Henschke als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Fichtenhöhe zurückgetreten ist.
Die öffentliche Bekanntmachung zu der Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung als ehrenamtlicher Bürgermeister ist im Amtsblatt des Amtes Seelow-Land, Jahrgang 33, Nr. 14 vom 25.06.2026, erschienen.
Nunmehr wählt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtenhöhe den/die neue/n ehrenamtliche/n Bürgermeister/in.
Wie ist der weitere Verfahrensweg?
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtenhöhe wählt auf Grundlage des § 73 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) den/die neue/n ehrenamtliche/n Bürgermeister/in für die Zeit bis zum Ende der regulären Wahlperiode im Jahr 2029.
Dazu, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, kann sich jede wahlberechtigte und wählbare Person der Gemeinde Fichtenhöhe bewerben. Dabei findet kein förmliches Verfahren statt.
Sie können Ihre Bereitschaft zur Wahl als ehrenamtliche/r Bürgermeister/in gegenüber der Wahlleiterin im Amt Seelow-Land (Amt Seelow-Land, Die Wahlleiterin, Küstriner Straße 67 in 15306 Seelow) erklären. Die Schriftform ist nicht zwingend vorgegeben, wäre jedoch ratsam und sollte neben Vor- und Nachnamen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum und die gegenwärtige Tätigkeit beinhalten.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen regelt § 65 in Verbindung mit § 11 BbgKWahlG. Unter anderem muss der/die Bewerber/in am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Gemeinde Fichtenhöhe) seinen/ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zu beachten sind natürlich auch die Regelungen des § 12 BbgKWahlG, die Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) zwischen Amt und Mandat. Nähere Auskünfte können gern bei Bedarf gegeben werden.
Die Sitzung, in der die Wahl zur/zum neuen ehrenamtlichen Bürgermeister/in stattfindet, ist für den 10.09.2026 in Fichtenhöhe (OT Alt Mahlisch) geplant.
Ich bitte, dass Bewerber/innen bis zum 31.08.2026, 16:00 Uhr, ihre Bereitschaftserklärung einreichen.
Neben der Meldung zur Kandidatur bei der Wahlleiterin im Amt Seelow-Land kann jede/r Interessent/in auch in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtenhöhe ihre/seine Bereitschaft zur Wahl als ehrenamtliche/r Bürgermeister/in erklären.
Die gesetzlichen Aufgaben eines ehrenamtlichen Bürgermeisters sind in § 51 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgkVerf) gefasst und wie folgt geregelt:
§ 51 Ehrenamtliche Bürgermeisterin, ehrenamtlicher Bürgermeister
(1) In amtsangehörigen Gemeinden ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Die für die Gemeindevertreterinnen und ‑vertreter anzuwendenden Vorschriften gelten entsprechend, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2) Die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fürsprecherinnen und Fürsprecher der Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinde. Im Übrigen nehmen sie die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr, insbesondere
die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,
das Führen des Vorsitzes in der Gemeindevertretung nach § 33 Absatz 1,
das Mitwirken bei Eilentscheidungen nach § 58 Satz 1,
die gesetzliche Vertretung der Gemeinde in gerichtlichen Verfahren und Rechts- und Verwaltungsgeschäften, wenn das Amt selbst oder mehrere dem Amt angehörende Gemeinden beteiligt sind, nach § 135 Absatz 4 Satz 2 und
die Vertretung der Gemeinde im Amtsausschuss nach § 136 Absatz 1 Satz 1.
Seelow, den 14.07.2026
Marie Liebe
Wahlleiterin
(Im Original unterschrieben.)





