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Lärmbelästigung, Ruhestörung: Lärmschutzregelungen beim Rasen mähen

Lärmbelästigung, Ruhestörung: Lärmschutzregelungen beim Rasen mähen (Bild vergrößern)
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Wer in Brandenburg den Rasen am eigenen Grundstück mäht, darf normale Rasenmäher werktags grundsätzlich nur zwischen 7 Uhr und 20 Uhr benutzen. An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Betriebsverbot. Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler gelten oft engere Zeitfenster. Die maßgeblichen Betriebszeiten stehen in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.