Abkochgebot für Trinkwasser gilt weiterhin in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow
Der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) Seelow hat iumfangreiche Netzspülmaßnahmen durchgeführt und zusätzliche technische Maßnahmen durch den Einsatz einer Fachfirma ergriffen. Die Maßnahmen zeigen erste Wirkung, müssen jedoch, um die Ursache vollständig zu beseitigen und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wieder sicherzustellen, weitergeführt werden.
Das Abkochgebot gilt deswegen weiterhin für folgende Ortschaften:
Golzow einschließlich Heimstättensiedlung
Gorgast einschließlich Schäferei
Bleyen einschließlich Altbleyen und Kuhbrücke
Manschnow einschließlich Neu Manschnow
Küstrin-Kietz
Rathstock
Reitwein
Hathenow
Podelzig einschließlich Wuhden und Klessin
Sachsendorf einschließlich Werder
Alt Tucheband einschließlich Neu Tucheband
Hackenow
Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, wann genau das Abkochgebot aufgehoben wird. Über den Fortgang der Arbeiten informieren der WAZ Seelow sowie der Landkreis Märkisch-Oderland fortlaufend auf ihren Internetseiten. Wir bitten um Verständnis.





