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Abkochgebot für Trinkwasser gilt weiterhin in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow

Abkochgebot für Trinkwasser gilt weiterhin in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Abkochgebot für Trinkwasser gilt weiterhin in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow

Der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) Seelow hat iumfangreiche Netzspülmaßnahmen durchgeführt und zusätzliche technische Maßnahmen durch den Einsatz einer Fachfirma ergriffen. Die Maßnahmen zeigen erste Wirkung, müssen jedoch, um die Ursache vollständig zu beseitigen und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wieder sicherzustellen, weitergeführt werden.

Das Abkochgebot gilt deswegen weiterhin für folgende Ortschaften:
 

  • Golzow einschließlich Heimstättensiedlung

  • Gorgast einschließlich Schäferei

  • Bleyen einschließlich Altbleyen und Kuhbrücke

  • Manschnow einschließlich Neu Manschnow

  • Küstrin-Kietz

  • Rathstock

  • Reitwein

  • Hathenow

  • Podelzig einschließlich Wuhden und Klessin

  • Sachsendorf einschließlich Werder

  • Alt Tucheband einschließlich Neu Tucheband

  • Hackenow

 

Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, wann genau das Abkochgebot aufgehoben wird. Über den Fortgang der Arbeiten informieren der WAZ Seelow sowie der Landkreis Märkisch-Oderland fortlaufend auf ihren Internetseiten. Wir bitten um Verständnis.

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