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Die Gemeinde Lindendorf schreibt zur Besetzung ab 1. Januar 2026 die Stelle

 

Hausmeister (m/w/d)

 

für die Kindertagesstätten „Dolgeliner Zwerge“ im Ortsteil Dolgelin und „Freche Früchtchen“ im Ortsteil Libbenichen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung aus.

 

Der Hausmeister (m/w/d) wird unter anderem mit folgenden Aufgabenbereichen in beiden Kindertagesstätten betraut:

 

- Objektpflege,

- Wartung und Pflege der Technik,

- Grünflächenpflege, Mäharbeiten, Heckenpflege und Rückschnitt,

- kleine Reparaturen, 

- Reinigungsarbeiten sowie

- Winterdienst.

 

Änderungen in der Aufgabenzuordnung bleiben vorbehalten.

 

Alle anfallenden Arbeiten sind mit einem hohen Maß an Gewissenhaftigkeit durchzuführen.

 

Das vielfältige Aufgabengebiet verlangt eine selbständig und zielorientiert arbeitende Persönlichkeit. Soziale Kompetenz und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sind ein fester Bestandteil unserer Arbeitsanforderungen.

 

Es werden mehrjährige Erfahrungen auf den aufgeführten Aufgabengebieten, Flexibilität, Einsatzbereitschaft sowie Führerschein Klasse B vorausgesetzt.

 

Die Besetzung der Stelle erfolgt in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) mit einer variablen Wochenarbeitszeit, je nach Anforderung. Die Vergütung richtet sich nach der Qualifikation. 

 

Bewerbungen schwerbehinderter Kandidaten sind erwünscht.

 

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 14. Dezember 2025 an das

 

Amt Seelow-Land

Der Amtsdirektor

Bewerbung Hausmeister (m/w/d) Kitas Lindendorf

Küstriner Straße 67

15306 Seelow

 

zu richten.

 

 

Seelow, den 20. November 2025

 

 

Steffen Lübbe

Amtsdirektor

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Manig, Leiter Fachbereich I, Telefon 03346 804952, zur Verfügung.

 

Hinweis:

Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.

 

 

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Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Lindendorf, vertreten durch das Amt Seelow-Land, schreibt für die Kindertagesstätte „Freche Früchtchen“ im Ortsteil Libbenichen zur schnellstmöglichen Besetzung, vorerst befristet für ein Jahr gemäß § 31 TVöD Führung auf Probe, die Stelle

 

Leiter Kindertagesstätte (m/w/d)

 

in Teilzeit (30 Stunden/Woche) aus.

 

 

 

Wir erwarten Bewerber mit:

 

 

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation zur Kita-Leitung,

  • nachweislich eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet,

  • Fähigkeit und Kenntnisse zur Führung und Leitung einer Kita (u.a. Gesprächsführung, Organisationstalent, Microsoft Office, relevante Gesetze),

  • Kreativität und Freude bei der Gestaltung von Tagesabläufen für und mit Kindern,

  • Belastbarkeit, soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen,

  • ein ganzheitliches Bildungsverständnis,

  • eine unterstützende und wertschätzende Haltung,

  • eine offene und kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern,

  • Leitungskompetenz und innovatives Denken,

  • Reflexionsvermögen,

  • Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit,

  • Freude an der Arbeit,

  • Qualitäts- und Konzeptentwicklung sowie

  • Kenntnisse in Beobachtung und Dokumentation.

     

     

Die Besetzung der Stelle erfolgt im Angestelltenverhältnis in Teilzeit. Die Vergütung erfolgt entsprechend nach dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S 9.

 

Bewerbungen schwerbehinderter Kandidaten sind erwünscht.

 

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 11. Januar 2026 an das

 

Amt Seelow-Land

Der Amtsdirektor

Bewerbung Leitung Kita Libbenichen 

Küstriner Straße 67

15306 Seelow 

 

 

zu richten.

 

 

Seelow, den 3. Dezember 2025

 

 

 

 

Steffen Lübbe

Amtsdirektor

(Im Original unterschrieben)

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Manig, Leiter des Fachbereich I, Telefon 03346 8049 52, zur Verfügung.

Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.

Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerber, die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.

 

Hinweise 

 

Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden vom Amt Seelow-Land nicht erstattet. Wenn Sie sich bewerben, erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs.1 lit. b der DSGVO, § 26 Abs.1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung im Amt Seelow-Land ergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.