Spülmaßnahmen zeigen erste Wirkung - Abkochgebot gilt in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow weiterhin
Die vom Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) Seelow eingeleiteten Maßnahmen zeigen erste Wirkung. Um die Ursache vollständig zu beseitigen und die Trinkwasserqualität nach der entsprechenden Verordnung wieder herzustellen, müssen die Netzspülungen fortgesetzt werden.
In den nächsten Tagen erfolgt die Entnahme und entsprechende Auswertung weiterer Trinkwasserproben, um erforderliche Vorkehrungen abzuleiten. Das Gesundheitsamt steht im regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Wasserversorger.
Das Abkochgebot gilt deswegen weiterhin für folgende Ortschaften:
Golzow einschließlich Heimstättensiedlung
Gorgast einschließlich Schäferei
Bleyen einschließlich Altbleyen und Kuhbrücke
Manschnow einschließlich Neu Manschnow
Küstrin-Kietz
Rathstock
Reitwein
Hathenow
Podelzig einschließlich Wuhden und Klessin
Sachsendorf einschließlich Werder
Alt Tucheband einschließlich Neu Tucheband
Hackenow
Über fortlaufende Entwicklungen informieren der Landkreis Märkisch-Oderland und der WAZ Seelow auf ihren Internetseiten.





